für Gleichbehandlung der Bürger*innen in Lonnerstadt

ANTRAG 1/2023
Antrag auf vollständige Sanierung der Trinkwasserinfrastru
ktur in Lonnerstadt
Antrag
auf vollständige Sanierung der Trinkwasserinfrastruktur in Lonnerstadt, Fetzelhofen, Mailach
und Ailsbach mit dem Ziel, die Trinkwasserverluste der Gesamtgemeinde schnellstmöglich
und dauerhaft unter den durchschnittlichen bayrischen Trinkwasserverlust zu begrenzen.
Begründung:
Wasserver-und Abwasserentsorgung gehören zu den wichtigsten kommunalen
Pflichtaufgaben, siehe Art. 57, Abs. 2 Gemeindeordnung (GO), für Abwasser auch §56 WHG
i.V. mit Art. 34, Abs. 1 BayWG.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in §5 Abs.1, Nr. 2 eine sparsame Verwendung von
Wasser und gibt in §50, Abs.3 den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung die Vorgabe,
die Wasserverluste gering zu halten. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine Aufgabe
der Daseinsvorsorge (§50 Abs. 1 WHG).
Lonnerstadt verstößt m.E. seit vielen Jahren gegen die gesetzliche Verpflichtung gemäß der
Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur sparsamen Verwendung von Wasser (§5
Abs.1 Nr. 2) und zu geringen Wasserverlusten (§50 Abs.3).
Während die Trinkwasserverluste bayernweit durchschnittlich rund 9,6% (Quelle:
Umweltstatistik Bayern 2016) betragen, weist Lonnerstadt mit 21,53% (Durchschnitt der
letzten 5 Jahre, Quelle: Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 Markt Lonnerstadt Seite 30
Kapitel 4.2.1.8.2) einen mehr als doppelt so hohen durchschnittlichen Wasserverlust auf.
Seit 2017 hat sich der Trinkwasserverlust der Gemeinde mit durchschnittlich 61.586 Liter
täglich auf 21,53% VERDOPPELT!
Aufgrund dieser sprunghaften Verdoppelung stellt sich die Frage, ob die Trinkwasserverluste
der Gemeinde nur auf die erneuerungsbedürftige Trinkwasserinfrastruktur zurückzuführen
sind, oder ob auch sehr hohe, nicht erfassbare Wasserentnahmen zu dieser Verdoppelung
führen. In diesem Zusammenhang wäre weiterhin zu untersuchen, ob bei der festgestellten
Verdoppelung der Trinkwasserverluste der Gemeinde ein Zusammenhang mit dem Beginn der
sehr heißen Sommermonate und geringeren Niederschläge der letzten 5 Jahre besteht.
In der Vergangenheit wurden Trinkwasserleitungen bis zum Erlass der Trinkwasserverordnung
von den Hauseigentümern in Eigenregie verlegt. Durch dieses Gesetz ist die Gemeinde erst
seit 2002 verantwortlich für die Zuleitung bis zur Wasseruhr. Eine Erhebung und Überprüfung
aller in Eigenregie verlegten Trinkwasserleitungen der Gesamtgemeinde wäre hier sicherlich
erstrebenswert.
Auch die angeblichen Trinkwasserentnahmen eines hiesigen Großbauern, der dem
Vernehmen nach über eine Entnahmestelle an der Trinkwasserleitung ohne vorgeschriebene
Trinkwasserzähler verfügt und das entnommene Trinkwasser angeblich anhand einer selbst
geführten „Strichliste“ der Anzahl an vollen Güllewagen mit dem Bauhof Lonnerstadt
abrechnet, sollte überprüft werden und die Entnahmestelle ggf. mit einem geeichten
Trinkwasserzähler nachgerüstet werden.
Am 6.12.2014 berichtete der FT: Lonnerstadt hat ein Problem mit undichten
Wasserleitungen „...In den vergangenen zehn Jahren ist ein enormer Anstieg von
Wasserleitungsschäden im Gemeindegebiet Lonnerstadt zu verzeichnen. Der Gemeinderat
geht der Sache auf den Grund. Bauhofeiter Johann Gittelbauer erläutert den Gemeinderäten
die Situation...“ Der Gemeinderat wollte „der Sache auf den Grund gehen“ und der jetzige 2.
Bürgermeister wollte sogar die „Ursachen erforschen“.
Die seit 2017 festgestellte jährliche Verdoppelung der Trinkwasserverluste in unserer
Gemeinde ist Zeugnis einer nicht erfolgreichen Reduzierung des Trinkwasserverlustes, die
vom Gesetzgeber in WHG § 5 Abs.1 Nr. 2 vorgeschrieben ist.
Die Gemeinde Lonnerstadt betreibt kein vorausschauendes Ressourcenmanagement und
beschränkt sich auf einen reaktiven Erhaltungsaufwand, mit dem die Nutzungsfähigkeit der
Anlage in prekärer Art und Weise immer wieder notdürftig instandgehalten wird. Maßnahmen,
die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wesentlich verlängern würden, werden von der
Gemeinde nur punktuell (Wasserschiebeaustausch, Rohrbruchreparaturen) vorgenommen.
Die hohen fünfstelligen Kosten, die von den Trinkwasserverlusten jährlich in Lonnerstadt
verursacht werden, werden „routinemäßig“ von der Gemeinde sozialisiert und den
Gemeindemitgliedern in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind großenteils m.E. der langjährig
anhaltenden Untätigkeit des Gemeinderates anzulasten, und sollten unverzüglich gemäß
WHG §50 Abs.3 möglichst gering gehalten werden.
Dieses Jahr wird die 5-jährige Vertragslaufzeit mit der Fernwasserversorgung Franken enden.
Es wäre mehr als wünschenswert, wenn die ehemals begonnenen Verhandlungen zum
Trinkwasserbezug aus der Wasserversorgung Höchstadt a.d. Aisch zu einem für unsere
Gemeinde günstigeren Nahversorgungsvertrag zu Ende geführt werden könnten.
Kosten:
Sanierung öffentlicher Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung - Förderung
in Härtefällen durch den Freistaat Bayern:
„Härtefallförderung“ nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen
Vorhaben. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu
wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas2021). Programmlaufzeit: 1.4.2021 bis 31.12.2024.
N.B: Im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (Lonnerstadt) nach dem
Landesentwicklungsprogramm gelten um 25 % abgesenkte Schwellen für die
Härtefallförderung.
Siehe:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/haertefallfoerderung.htm
Der gemeindliche Eigenanteil der Kosten, nach Abzug der Härtefälleförderung, ist in
kommenden Haushaltsplänen einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Die Trinkwasserinfrastruktur der Gemeinde wird unverzüglich saniert.
Giovanni Daniele
Antrag 1/2023