für Gleichbehandlung der Bürger*innen in Lonnerstadt
PRESSECODEX ZIFFER 1
WAHRHAFTIGKEIT UND ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

22.01.2022
Der Beschluss am 17.01.2022, gemeindeeigene Grundstücke außerhalb von Neubaugebieten ohne öffentliche Ausschreibungen und in nichtöffentlicher Sitzung weiterhin auch an Bürgermeister und Gemeinderäte zu verkaufen, ist meiner Meinung nach nichts anders als die moralische Bankrotterklärung des Rates gegenüber den Bürger*innen Lonnerstadts.
Der bereits erfolgte Verkauf des Salzscheunengrundstücks ohne Beteiligung der Öffentlichkeit an die Familie der Bürgermeisterin in Zusammenhang mit dem Beschluss am 17.01.2022 lässt m.E. nur eine einzige Schlussfolgerung zu: dieser Rat repräsentiert nicht die Mehrheitsverhältnisse der Bürger*innen Lonnerstadts, sondern nur sich selbst.
Deshalb werde ich erneut ein Bürgerbegehren ins Leben rufen und die Bürger*innen Lonnerstadts um ihre Unterschriften bitten, damit alle Bürger*innen entscheiden können, ob zukünftig Gemeindegrundstücke weiterhin ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit an Bürgermeister, Gemeinderäte und/oder deren Angehörige zum „nackten“ Bodenrichtwert durch Vorlage eines einzelnen, konkurrenzfreien Nutzungskonzept mit Übernahme sämtlicher Altlastenkosten durch unsere finanziell notleidende Gemeinde verkauft werden sollen.
Dabei werde ich diesmal die maximal mögliche Anzahl an Unterschriften anstreben, damit der Bürgerwille möglichst umfassend bereits bei der Vorbereitung des Bürgerbegehrens eindeutig wird.

09.12.2021
BÜRGERANTRAG SUBSTANZLOS UND OBSOLET?
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Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil!
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Die Bürgermeisterin sagte ja auch in einem Zeitungsartikel zum Salzscheunengrundstück "...das hätte ohnehin niemand gekauft, sind sich Regina und …. Bruckmann sicher..." (FT Artikel Zuwachs für Kulturerbe 11.03.2021). Über das Grundstück beim Kindergarten sagte sie ebenfalls "...man habe das Grundstück ausgeschrieben, weil es keine Interessenten dafür gegeben habe..." (NN-Artikel Erneut Zoff im Gemeinderat vom 13.11.2021).
Wiso wurde dann das Salzscheunengrundstück nicht ausgeschrieben, wenn die Bürgermeisterin sich sicher war, dass keiner das gekauft hätte, und wenn, wie die Bürgemeister und Gemeinderäte behaupten, in der Gemeinde für alle Bürger*innen immer die gleichen Vergabekriterien gelten? Der Bürgerantrag war also doch nicht substanzlos und obsolet...
Fakt ist, erst durch unseren Bürgerantrag wurde der Gemeinderat dazu bewogen, sich mit der Änderung der aktuellen Vergabepraxis in unserer Gemeinde zu befassen, die wiederholten Anträge eines einzelnen Gemeideratsmitglieds wurden zuvor mit 14:1 allesamt abgelehnt.
Ergo, der Bürgerantrag war doch nicht obsolet, sondern im Gegenteil, bitter notwendig.

27. September 2021
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04. August 2021
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04. August 2021
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29. Juni 2021
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