für Gleichbehandlung der Bürger*innen in Lonnerstadt
THEMEN, DIE MICH BESCHÄFTIGEN
Zeit für Veränderung

UNGLEICHBEHANDLUNG DER BÜRGER*INNEN
Willkommenskultur in unserer Gemeinde
Lonnerstadt kann nicht auf eine Willkommenskultur zurückgreifen. Wer nicht in Lonnerstadt geboren worden ist, wird zeitlebens als Fremder gesehen und behandelt. Diese Tatsache wird als Normalzustand akzeptiert, und so genannte „Fremde“ fügen sich gutmütig dieser Abnormalität. Aus diesem Grund habe ich eine Bürgerinitiative gegen die Ungleichbehandlung der Bürger*innen in Lonnerstadt gegründet. Ich maße mir nicht an, hier in Lonnerstadt am Status Quo irgendetwas ändern zu können, kann aber sehr wohl in den nächsten Jahren die Ungleichbehandlung öffentlich benennen und in der Gemeinde thematisieren mit dem Ziel, den "Normalitätsstatus" der Ungleichbehandlung der Bürger*innen öffentlich infrage zu stellen.

REGELMÄSSIGE ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG FÜR GEMEINDEGRUNDSTÜCKE, DIE AN GEMEINDERÄTE UND BÜRGERMEISTER VERKAUFT WERDEN
Bürgerantrag eingereicht, bayernweite Petition gestartet und eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen des Verkaufs vom Gemeindegrundstück mit Salzscheune an die Familie der Bürgermeisterin.
Unsere Bürgermeisterin hat im März diesen Jahres ein Gemeindegrundstück, das an die von ihr bewohnte historische Mühle angrenzt, in nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung gekauft, um darauf ein Mühlencafe zu errichten. In einem Zeitungsartikel vom 11. März 2021 sagte Sie "...das hätte sowieso niemand gekauft..." sei sie sich sicher.
Nach Erscheinen des Zeitungsartikels „Zuwachs fürs Kulturerbe“ sprach mich am Sonntag, dem 14.03.2021, ein Bürger an, der von mir als Gemeinderatsmitglied Auskunft darüber erfragte, wieso das Scheunengrundstück nicht öffentlich ausgeschrieben worden sei. Er suche seit über 2 Jahren ein Grundstück mit Scheune in Lonnerstadt, was in der Gemeinde bekannt sei, auch Gemeinderäte wüssten davon. Er wäre sogar bereit gewesen, weitaus mehr für das Grundstück zu bezahlen. Stattdessen erfuhr er vom Verkauf des Grundstücks aus der Zeitung. Zudem seien ihm weitere Lonnerstädter Bürger bekannt, die ebenfalls ein Interesse am Erwerb des nun an die Bürgermeisterin verkauften Grundstücks mit Salzlagerhalle gehabt hätten.
Das demokratische Mandat der Bürger darf nicht als Selbstbedienungsinstrument missverstanden werden. Gemeindeeigentum ist Eigentum der Allgemeinheit. Stehen Gemeindegrundstücke zum Verkauf, sind sie der Allgemeinheit anzubieten. Die Vergabe muss ungeachtet einzelner Interessenlagen oder Ansehen der Person erfolgen.
Wir streben eine Änderung vom Art. 75 Abs. 1 Satz 2 der Bayrischen Gemeindeordnung dahingehend an, dass bei Veräußerung von Gemeindeeigentum an Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates sowie deren Angehörige eine Verpflichtung der Gemeinden zur regelmäßigen Öffentlichen Ausschreibung vorgeschrieben wird. Dadurch könnten zukünftig finanziell notleidende Gemeinden in Bayern mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen.
ZUR ONLINE PETITION
Ausschreibungspflicht beim Verkauf von Gemeindegrundstücken an Bürgermeister und Gemeinderäte
Das demokratische Mandat der Bürger darf nicht als Selbstbedienungsinstrument missverstanden werden. Gemeindeeigentum ist Eigentum der Allgemeinheit. Stehen Gemeindegrundstücke zum Verkauf, sind sie der Allgemeinheit anzubieten. Die Vergabe muss ungeachtet einzelner Interessenlagen oder Ansehen der Person erfolgen.