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Bürgerantrag Substanzlos und Obsolet?

Aktualisiert: 9. Dez. 2021


Bürgerantrag bitter notwendig!

Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil!

Die Bürgermeisterin sagte ja auch in einem Zeitungsartikel zum Salzscheunengrundstück "...das hätte ohnehin niemand gekauft, sind sich Regina und …. Bruckmann sicher..." (FT Artikel Zuwachs für Kulturerbe 11.03.2021). Über das Grundstück beim Kindergarten sagte sie ebenfalls "...man habe das Grundstück ausgeschrieben, weil es keine Interessenten dafür gegeben habe..." (NN-Artikel Erneut Zoff im Gemeinderat vom 13.11.2021). Wiso wurde dann das Salzscheunengrundstück nicht ausgeschrieben, wenn die Bürgermeisterin sich sicher war, dass keiner das gekauft hätte, und wenn, wie die Bürgemeister und Gemeinderäte behaupten, in der Gemeinde für alle Bürger*innen immer die gleichen Vergabekriterien gelten? Der Bürgerantrag war also doch nicht substanzlos und obsolet... Fakt ist, erst durch unseren Bürgerantrag wurde der Gemeinderat dazu bewogen, sich mit der Änderung der aktuellen Vergabepraxis in unserer Gemeinde zu befassen, die wiederholten Anträge eines einzelnen Gemeideratsmitglieds wurden zuvor mit 14:1 allesamt abgelehnt. Ergo, der Bürgerantrag war doch nicht obsolet, sondern im Gegenteil, bitter notwendig.






 
 
 

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