Droht in Lonnerstadt ein Bürgerbegehren?
- gegenungleichbehan
- 24. Jan. 2022
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Nach Bürgerantrag neue Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Grundstücke
NEUE VERGABERICHTLINIEN, NICHT FÜR DIE VOM BÜRGERANTRAG GEFORDERTE TRANSPARENZ, SONDERN FÜR DEN SCHUTZ DES GEMEINDERATES VOR DEN EIGENEN BÜRGER*INNEN BECHLOSSEN!
Nachdem die Gemeinde bislang keine schriftlich festgelegten Vergabekriterien für den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken hatte, hat sich der Rat nun dazu entschlossen, Vergabekriterien schriftlich festzuhalten mit dem klaren Ziel, wie das aus dem Bericht der Facebookseite der Freien Wähler (GR-Sitzungsbericht von 12/2021) zu entnehmen ist „...Wir werden hier aber trotzdem für die Zukunft schriftliche, nachvollziehbare Richtlinien erarbeiten und beschließen, SCHON ALLEINE DESHALB UM UNS NICHT ANGREIFBAR ZU MACHEN...“
Also haben sich die Ratsmitglieder, zumindest die der Freien Wähler, beim Verfassen der neuen Vergabekriterien nicht an den Wünschen der Bürger*innen nach mehr Transparenz beim Verkauf von Gemeindeeigentum orientiert, sondern sind offensichtlich dabei bemüht gewesen, sich selbst einen „Persilscheinwerkzeug“ zu basteln, damit ihre zukünftigen Entscheidungen diesbezüglich von uns Bürgern*innen nicht „angegriffen“ werden können.
Ich habe deshalb den Gemeinderat darüber informiert, dass unsere BI erneut ein Bürgerbegehren anstrebt, um die Bürger*innen Lonnerstadts darüber entscheiden zu lassen, ob sie dem Verkauf von im gemeindlichen Besitz befindlichen Flurgrundstücken, Flurstreifen, Gewerbeflächen, Grundstücksabrundungen und Einzelgrundstücken (Baulücken) nach Vorlage eines Nutzungskonzepts ohne öffentliche Ausschreibung zustimmen wollen.


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